Eine familienrechtliche Begutachtung bedeutet, der Sachverständigen einen Einblick in den sensiblen Kernbereich der Familie zu gewähren. In vielen Fällen sind der Begutachtung bereits kräftezehrende (Gerichts-) Verhandlungen vorausgegangen, die Fronten sind verhärtet, die betroffenen Kinder immens belastet, zumindest aber sehr verunsichert.
Dementsprechend ist meine Arbeitsweise danach ausgerichtet, die Belastung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Dabei bin ich unvoreingenommen, unparteilich und stelle stehts das Wohl des Kindes in den Mittlepunkt.
Eine Begutachtung beinhaltet in der Regel folgende Arbeitsschritte:
- Psychologische Einzelgespräche mit den Eltern einschließlich der Befragung zur Biographie
- Interaktionsbeobachtungen zwischen Eltern und Kind
- Einzelgespräche mit den Kindern
- Psychologische Diagnostik der Kinder
- Fremdanamnestische Gespräche (z.B. mit Schulen, Kindergärten, Ärzten etc.)
- Hausbesuche
- Abschlussgespräch mit den Eltern, idealerweise im kindeswohlorientiertem Einvernehmen
Sicherstellung von:
- Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer
- Zügiger Bearbeitung der Begutachtung nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards
- Regelmäßiger Sachstandsmitteilung an das Gericht
- Kindeswohlorientiertem Vorgehen
- Lösungsorientierter Arbeitsweise
- Qualitätskontrolle durch kontinuierliche Weiterbildung und Supervision