Kosten

Ich habe die Approbation als Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin mit der Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierten Verfahren, welches als Richtlinienverfahren der Krankenkassen anerkannt ist. Ich bin im Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KV SH) eingetragen.

Die Honorierung meiner psychotherapeutischen Arbeit erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Grundlage für die therapeutische Arbeit ist ein entsprechender Behandlungsvertrag zwischen Patient (im Fall der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in den meisten Fällen zwischen den Eltern) und der Therapeutin.

Ich biete verschiedene Abrechnungsmodalitäten an:

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt (d.h. wenn eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist) werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei privaten Krankenversicherungen & Beihilfe gibt es keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme einer Psychotherapie, d.h. nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung.

Selbstzahlung

Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen möchten. Zum Beispiel ist es in verschiedenen Bereichen (Wechsel in die private Krankenversicherung, Ausbildung etc.) notwendig, Angaben zu psychotherapeutischen Behandlungen der letzten fünf Jahre zu machen. Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenversicherung. 

Die Vereinbarungen werden zwischen Ihnen und mir in einem Behandlungsvertrag geregelt. Bitte setzen Sie sich als Selbstzahler wegen der Kosten mit mir in Verbindung.

Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).